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Am Max-Born-Institut werden die Regeln guter wissenschaftlicher
Praxis im Geist der Empfehlungen
der Deutschen Forschungsgemeinschaft befolgt (s.
auch DFG).
Konkret sind alle Mitarbeiter
des MBI verpflichtet entsprechend der MBI Dienstanweisung
zur Guten Wissenschaftlichen Praxis zu handeln. Beim Verdacht von Verstößen
gegen die Regeln der guten Wissenschaftliche Praxis findet die entsprechende Verfahrensvorschrift
des Forschungsverbunds Berlin e.V. Anwendung. Im Fall von Unstimmigkeiten
und Auseinandersetzungen über Verhaltensweisen, die dem Bereich wissenschaftlichem
Fehlverhaltens zugeordnet werden können, kann im Interesse der Vermittlung
und Beratung der im Max-Born-Institut gewählte Ombudsmann Herr Dr.
Wilhelm Becker, Geb. B, Raum 3.9, Tel. 1372, oder im Verhinderungsfalle sein
Vertreter, Dr. Horst Rottke, Geb. B,
Raum 2.11, Tel. 1370 angesprochen werden.
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